29.04.2026
Inklusive Bildung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine verbindliche Aufgabe.
Die derzeit diskutierten Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe geben Anlass zur Sorge.
Einsparungen bei notwendigen Unterstützungsleistungen gefährden eine gelingende Inklusion und stehen im Widerspruch zu menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Inklusive Bildung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine verbindliche Aufgabe.
Kurzfristige Einsparungen führen zu geringeren Bildungschancen, eingeschränkter Selbstständigkeit und langfristig zu höheren gesellschaftlichen Folgekosten. Die angespannte finanzielle Lage der Kommunen ist unbestritten. Sie darf jedoch nicht dazu führen, zentrale Unterstützungsstrukturen für Kinder mit Beeinträchtigung zu schwächen.
Erforderlich sind nachhaltige Lösungen, die sich an den Rechten der Betroffenen orientieren.
Das Inklusionsbündnis Saar (IBS) fordert die saarländische Landesregierung auf, sich klar gegen die geplanten Kürzungen zu positionieren und sich gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Erhalt bedarfsgerechter individueller Unterstützungsleistungen sowie für die konsequente Wahrung der Rechte von Kindern mit Beeinträchtigungen einzusetzen.