Kurz heisst das: Wohnen in Gast·familien
Menschen mit Be·hinderung können Gast sein.
In einer Familie.
Die Familie ist nicht die eigene Familie.
Das ist eine Art zu wohnen.
Der Gast in einer Gast·familie wohnt nicht allein.
Er lebt mit der Gast·familie zusammen.
Alle haben einen gemeinsamen Alltag.
Der Gast bekommt Hilfe von der Gast·familie.
Eine Fach·kraft begleitet das Wohnen in Gast·familien.
Gast·familien sind zum Beispiel:
Gäste in Gast·familien leben selbst·bestimmter.
Sie leben mehr nach eigenen Wünschen.
Das geht so:
Eine Fach·kraft macht einen Plan.
In dem Plan steht die passende Hilfe für den Gast.
Der Plan hilft der Familie.
Das ist das Wichtigste:
Zum Beispiel Hilfe beim Anziehen.
Zum Beispiel Informationen.
Die Gäste sind Erwachsene.
Die Gäste haben eine Be·hinderung:
Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Be·hinderung zieht bei den Eltern aus.
Er will nicht allein wohnen.
Und: Er will nicht in ein Wohn·heim.
Dann zieht er zu einer Gast·familie.
Oder:
Ein Mensch mit Be·hinderung wohnt in einer Pflege·familie.
Schon als Kind.
Der Mensch mit Behinderung wird erwachsen.
Er bleibt in der Pflege·familie.
Die Pflege·familie ist dann die Gast·familie.
Oder:
Ein Mensch mit Be·hinderung zieht in eine Wohn·gemein·schaft.
Die Wohn·gemein·schaft ist vielleicht mit einem Freund.
Die Wohn·gemein·schaft ist dann die Gast·familie.
Oder:
Ein Mensch mit Be·hinderung wohnt mit einem Angehörigen zusammen.
Der Angehörige ist dann die Gast·familie.
Eine Gast·familie hat etwas Gutes.
Es gibt immer eine Ansprech·person.
Diese Menschen werden Gast·familien:
Manchmal sind die Gast·familien:
Keine Gast·familien sind:
Es gibt ein freies Zimmer.
Oder: Es gibt eine freie Wohnung.
Die Gast·familie möchte das:
Einen Menschen mit Behinderung aufnehmen.
Dieser Mensch kommt in die Gast·familie.
Und: Er bleibt länger dort.
Der Gast und die Gast·familie wohnen zusammen.
Es gibt einen gemeinsamen Alltag.
Das geht so:
Die Gast·familie gefällt dem Menschen mit Be·hinderung nicht?
Dann sagt er das gleich.
Dann sucht der Fach·dienst eine andere Gast·familie.
Das Wohnen in der Gast·familie kostet Geld.
Das Landes·amt für Soziales bezahlt die Kosten.
Die Gast·familie bekommt das Geld.
Im Monat gibt es:
Dafür gibt es auch Geld von dem Landes·amt für Soziales:
Das Geld wird für jeden Tag bezahlt.
Für jeden Tag gibt es gleich viel Geld.
Das heisst auch: Tages·pauschale.
Für das Geld bezahlt die Gast·familie keine Steuern.
Die Fach·kraft ist zuverlässig.
Der Gast und die Gast·familie können ihr vertrauen.
Die Fach·kraft unterstützt den Gast.
Und: Die Fach·kraft unterstützt die Familie.
Der Anfang klappt dann besser.
Die Fach·kraft besucht die Gast·familie regel·mäßig.
Sie unterstützt bei Wünschen.
Die Fach·kraft achtet auf die Betreuung.
Wichtig ist:
Es gibt Hilfe für die Betreuung.
Es gibt Hilfe bei Problemen.
Manchmal hat die Gast·familie Urlaub.
Oder die Familie wird krank.
Die Fach·kraft sucht dann eine Vertretung.
Die Lebens·hilfe Saarbrücken arbeitet zusammen mit:
Es gibt Gast·familien im ganzen Saarland.
Die Lebens·hilfe Saarbrücken macht das
für den Regional·verband Saarbrücken.
Weitere Begegnungen und Informationen finden Sie im Bereich Neues.