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Begleitetes Wohnen in Gast·familien

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Kurz heisst das: Wohnen in Gast·familien

Das ist Wohnen in einer Gast·familie

Menschen mit Be·hinderung können Gast sein.

In einer Familie.

Die Familie ist nicht die eigene Familie.

Das ist eine Art zu wohnen.


Der Gast in einer Gast·familie wohnt nicht allein.

Er lebt mit der Gast·familie zusammen.

Alle haben einen gemeinsamen Alltag.

Der Gast bekommt Hilfe von der Gast·familie.

Eine Fach·kraft begleitet das Wohnen in Gast·familien.

Gast·familien sind zum Beispiel:

  • andere Familien
  • Wohn·gemein·schaften
  • Menschen mit einem freien Zimmer
  • andere Angehörige



Das Schöne in Gast·familien

Gäste in Gast·familien leben selbst·bestimmter.

Sie leben mehr nach eigenen Wünschen.

Das geht so:

Eine Fach·kraft macht einen Plan.

In dem Plan steht die passende Hilfe für den Gast.

Der Plan hilft der Familie.

Das ist das Wichtigste:

  • Was der Gast braucht.

Zum Beispiel Hilfe beim Anziehen.

  • Was die Familie braucht.

Zum Beispiel Informationen.

Das sind die Gäste

Die Gäste sind Erwachsene.

Die Gäste haben eine Be·hinderung:

  • Geistig
  • Körperlich
  • Oder: beides


Dafür gibt es Gast·familien

Zum Beispiel:

Ein Mensch mit Be·hinderung zieht bei den Eltern aus.

Er will nicht allein wohnen.

Und: Er will nicht in ein Wohn·heim.

Dann zieht er zu einer Gast·familie.


Oder:

Ein Mensch mit Be·hinderung wohnt in einer Pflege·familie.

Schon als Kind.

Der Mensch mit Behinderung wird erwachsen.

Er bleibt in der Pflege·familie.

Die Pflege·familie ist dann die Gast·familie.

Oder:

Ein Mensch mit Be·hinderung zieht in eine Wohn·gemein·schaft.

Die Wohn·gemein·schaft ist vielleicht mit einem Freund.

Die Wohn·gemein·schaft ist dann die Gast·familie.

Oder:

Ein Mensch mit Be·hinderung wohnt mit einem Angehörigen zusammen.

Der Angehörige ist dann die Gast·familie.

Eine Gast·familie hat etwas Gutes.

Es gibt immer eine Ansprech·person.


Das sind Gast·familien

Diese Menschen werden Gast·familien:

  • Familien
  • Paare
  • Wohn·gemein·schaften
  • Einzel·personen


Manchmal sind die Gast·familien:

  • Pflege·familien
  • Geschwister
  • Oder andere Angehörige


Keine Gast·familien sind:

  • Eltern
  • Groß·eltern
  • Geschwister als rechtliche Vertreter



Das ist wichtig für die Gast·familie

Es gibt ein freies Zimmer.

Oder: Es gibt eine freie Wohnung.

Die Gast·familie möchte das:

Einen Menschen mit Behinderung aufnehmen.

Dieser Mensch kommt in die Gast·familie.

Und: Er bleibt länger dort.

Der Gast und die Gast·familie wohnen zusammen.

Es gibt einen gemeinsamen Alltag.


Das geht so:

  • Ein Mensch mit Be·hinderung sagt der Lebens·hilfe:
    Ich suche eine Gast·familie.
  • Eine Gast·familie sagt: 
    Wir suchen einen Gast.
  • Beide beantworten einen Frage·bogen.
  • Der Fach·dienst von der Lebens·hilfe findet die passenden Menschen.
  • Dann treffen sich alle.
  • Vielleicht gibt es ein zweites Treffen.
    Bei der Gastfamilie zu Hause.
  • Der Mensch mit Be·hinderung sieht das freie Zimmer.
    Und er sieht: So lebt die Gast·familie.
  • Dann gibt es vielleicht ein Probe·wohnen.
  • Der Gast und die Gast·familie sind zufrieden?
    Dann leben der Gast und Gast·familie zusammen.
    Und: Sie haben einen gemeinsamen Alltag.


Die Gast·familie gefällt dem Menschen mit Be·hinderung nicht?

Dann sagt er das gleich.

Dann sucht der Fach·dienst eine andere Gast·familie.


Wer bezahlt das?

Das Wohnen in der Gast·familie kostet Geld.

Das Landes·amt für Soziales bezahlt die Kosten.

Die Gast·familie bekommt das Geld.

Im Monat gibt es:

  • Betreuungs·geld 420,00 Euro
  • Für die Miete 318,00 Euro
  • Verpflegung 301,20 Euro
  • Taschen·geld für den Gast 200,80 Euro


Dafür gibt es auch Geld von dem Landes·amt für Soziales:

  • Probe·wohnen
  • Urlaub mit dem Gast
  • Urlaubs-Vertretung für die Gast·familie

Das Geld wird für jeden Tag bezahlt.

Für jeden Tag gibt es gleich viel Geld.

Das heisst auch: Tages·pauschale.

Für das Geld bezahlt die Gast·familie keine Steuern.


Das Besondere bei der Fach·kraft

Die Fach·kraft ist zuverlässig.

Der Gast und die Gast·familie können ihr vertrauen.

Die Fach·kraft unterstützt den Gast.

Und: Die Fach·kraft unterstützt die Familie.

Der Anfang klappt dann besser.




So arbeitet die Fach·kraft

Die Fach·kraft besucht die Gast·familie regel·mäßig.

Sie unterstützt bei Wünschen.

Die Fach·kraft achtet auf die Betreuung.

Wichtig ist:

  • Teil·habe
  • Selbst·bestimmung


Es gibt Hilfe für die Betreuung.

Es gibt Hilfe bei Problemen.

Manchmal hat die Gast·familie Urlaub.

Oder die Familie wird krank.

Die Fach·kraft sucht dann eine Vertretung.


Die Lebens·hilfe Saarbrücken arbeitet zusammen mit:


  • dem Diakonischen Werk
  • der Caritas
  • dem Gemein·nützigen Paritätischen Sozial·dienst


Hier gibt es Gast·familien

Es gibt Gast·familien im ganzen Saarland.

Die Lebens·hilfe Saarbrücken macht das

für den Regional·verband Saarbrücken.

Sie möchten mehr erfahren? Weitere Informationen gibt es in unserem Flyer

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns.
Wir helfen Ihnen gerne.

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Angela Marx-Zimmer
Integrationshilfen, Schulsozialarbeit, Begleitetes Wohnen in Familien
Bereichsleitung

Begegnungen und Informationen

Weitere Begegnungen und Informationen finden Sie im Bereich Neues.

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